Einbürgerungen: Beurteilung durch den Stadtrat
In den zürcherischen Gemeinden sollen Einbürgerungen inskünftig nur noch von einem politischen Organ behandelt werden dürfen - entweder von der Exekutive (Stadtrat) oder von der Legislative (Grosser Gemeinderat). Dies sieht das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Zürich vor. Am 18. Mai stimmt die Adliswiler Stimmbevölkerung über die entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung ab. Der Grosse Gemeinderat hat auf Empfehlung einer Sonderkommission, bestehend mehrheitlich aus den Mitgliedern der Einbürgerungskommission, beschlossen, dass das zuständige politische Organ in Adliswil inskünftig der Stadtrat sein soll. Dies ist effizienter und kostengünstiger als die Beurteilung durch eine Einbürgerungskommission und entspricht der Regelung in ca. 95% der Gemeinden im Kanton Zürich.
Anzahl Mitglieder des Wahlbüros
In Umsetzung des kantonalzürcherischen Gesetzes über die politischen Rechte soll in der Adliswiler Gemeindeordnung die Anzahl Mitglieder des Wahlbüros auf 40 festgelegt werden. Derzeit sind es 70 Mitglieder - was erfahrungsgemäss zu viel ist. Mit 40 Mitgliedern wird sichergestellt, dass jede Person mindestens einmal pro Jahr zum Einsatz kommt und so die notwendige Routine für das Amt gewinnt. Fehlt eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung, beläuft sich die Anzahl Mitglieder des Wahlbüros inskünftig gemäss kantonalem Recht auf 5 Personen, das wäre für die Stadt Adliswil klar ungenügend. Die Anpassung der Gemeindeordnung kommt am 18. Mai zur Abstimmung.
Der Vorstand der FDP Adliswil empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Die Mitgliederversammlung vom 29. April 2025 bestimmt die Parole der FDP Adliswil.