Aktuelles
Interpellation Schulbaurichtlinien
Der Kanton Zürich hat bis anhin den Gemeinden genau vorgeschrieben, wie sie Schulhäuser zu bauen...
FDP Adliswil erfreut über Steuersenkung
Nachdem ein entsprechender Antrag der FDP-EVP-Fraktion im Dezember 2010 noch mit 27:7 Stimmen...
Berichterstattung Gemeinderatssitzung vom 1.2.2006
Teilrevision der Bürgerrechtsverordnung
Die Mitglieder der GPK (ehemals GPK der bürgerlichen Abteilung) haben den Antrag der bürgerlichen Abteilung des Stadrates an den Gemeinderat für die Aufhebung des Gebührensregelments zur Bürgerrechtsverordnung und Teilrevision der Bürgerrechtsverordnung vom 3. Februar 1993 an einer Sitzung behandelt.
Die GPK stimmt dem vom Stadtrat dem Parlament unterbreiteten Antrag einstimmig zu. Die GPK stellt keine Anträge für Aenderungen. Wie schon im Antrag des Stadtrates begründet wurde, besteht hinsichtlich des Gebührenreglements nur bei BewerberInnen ohne Anspruch ein geringer Spielraum in Bezug auf die Gebühren. Wir teilen daher die Meinung des Stadrates, dass im Sinne einer Vereinfachung für Adliswil die massgebenden Bestimmungen des kantonalen Rechts übernommen werden. Dadurch wird das bestehende Gebührenreglement zur Bürgerrechtsverordnung der Stadt Adliswil vom 17. August 1999 aufgehoben und die Bürgerrechtsverordnung entsprechend angepasst.
Ich danke dem Stadtrat für die sehr gut vorbereitete und übersichtliche Vorlage und bin erfreut, dass wir uns wenigstens in einem Punkt - was das Vorgehen bei der Einbürgerung betrifft - einig sind. Den Mitgliedern der GPK war bereits im vergangenen Jahr bekannt, dass die kantonalen Gebühren nach unten angepasst werden mussten und ebenso bei der Stadt Adliswil eine Revision - respektive Anpassung - der Gebührenordnung anstand; bewegten sich doch die Gebühren unserer Stadt im Verhältnis zu anderen Zürcher Gemeinden im oberen Bereich.
Die Mitglieder der GPK haben diejenigen Bewerber und Bewerberinnen, die ab dem September 2005 vor die Kommission geladen wurden, auf diesen Umstand hingewiesen. Es wurden den Bewerber/Innen freigestellt, ihre Einbürgerung auf das Jahr 2006 zu verschieben, um so in den Genuss von reduzierten Gebühren zu kommen. Das betrifft vor allem die kantonalen Gebühren, die auf Grund des Einkommens veranschlagt wurden.
Ich erinnere an das Ehepaar, dass am 10. Dezember 1993 vom Parlament eingebürgert wurde, die Einbürgerung jedoch zurückzog, als sie die Gebührenrechnung des Kantons erhielten, die einen Betrag um 30'000.-- ausmachte.
Robert Wälle
Präsident GPK
Interpellation Erdgastankstelle Adliswil
Bereits am 11. Februar 2005 habe ich eine schriftliche Anfrage an das Ressort Gas/Wasser in Bezug auf eine Erdgastankstelle in Adliswil gestellt. Wie dem Finanzplan 2005 ? 2009 entnommen werden kann, ist für den Bau dieser Erdgastankstelle ein Betrag von Sfr. 500'000.00 (im Jahr 2006) vorgesehen.
Die Umfrage innerhalb des Adliswiler Gewerbes in Bezug auf eine Erdgastankstelle ist anscheinend auf grosses Interesse gestossen. Daher erlaube ich mir, folgende Fragen an den Stadtrat zu stellen:
1. Ist die Standort-Evaluation innerhalb des Adliswiler Gemeindegebietes abgeschlossen und wurde der Standort für eine Erdgastankstelle durch den Stadtrat bereits bestimmt?
2. Wenn nein, in welchem zeitlichen Rahmen wird sich der Adliswiler Stadtrat für einen Standort entscheiden?
3. Kann das Ergebnis der im letzten Jahr beim Adliswiler Gewerbe durchgeführten Umfrage veröffentlicht werden? Wie viele Betriebe wurden angeschrieben und wie gross war der Rücklauf?
4. Wie gross ist das Interesse der Angefragten für Erdgas als Treibstoff?
5. Wie realistisch sieht der Stadtrat die Errichtung bzw. Realisierung einer Erdgastankstelle in Adliswil im Jahr 2006?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.
Roger Neukom
FDP Adliswil
Interpellation Stand Neubau Wohngruppe für Demenzkranke
Wir haben heute gehört, dass die SP zwar nicht gerne hat, wenn zu Geschäften, die ein Ressort ihrer Stadträte betreffen, gestellt werden. Trotzdem wird die FDP weiterhin ein offenes Ohr für besorgte Bürger und Bürgerinnen haben und sich das Recht nehmen, auch unbequeme Fragen zu stellen.
Nachdem die Antwort des Stadtrates auf meine Interpellation anf. Dezember unbefriedigend war und Roger Neukom und ich von diversen Personen aus der Bevölkerung und von Handwerkern auf chaotische Zustände auf der Baustelle aufmerksam gemacht wurden, haben wir nach einem Augenschein am 7.Januar 2006 beschlossen, nochmals Fragen zum Stand des Projektes zu stellen.
Wir freuen uns, dass - wie den Berichterstattungen in der Tageszeitung zu entnehmen war - die Pflegewohngruppe inzwischen mind. teilweise eröffnet werden konnte und die ersten Bewohner eingezogen sind. Wir bitten den Stadtrat dennoch folgende Fragen zu beantworten.
1. Wann konnten oder werden noch wie viele Bewohner einziehen?
2. Wie hoch ist der Belegungsstand per Ende Januar, also jetzt?
3. Wo waren die für die Wohngruppe angemeldeten Personen während der Verzögerung untergebracht und entstanden der Stadt A. Kosten für eine allfällige provisorische Unterbringung?
4. Wird die vom Architekten zu entrichtende Konventionalstrafe, die durch die nochmalige Verzögerung entstandenen Kosten vollumfänglich decken?
5. Wir wissen, dass die Stadt sich in der Überbauung Mauersegler nur einmietet. Da bei einer solch speziellen Nutzung der Wohnung sicher eine enge Zusammenarbeit mit dem Architekten notwendig ist, drängt sich die Frage auf, warum nicht trotzdem ein Baubegleiter von der Stadt bei gezogen wurde. Wir sind der Meinung, dass ein reduzierter Mietzins für die Anfangszeit herausgeholt werden müsste, da erst ein Teil der Wohnung bewohnbar ist.
Wir danken dem Stadtrat für die sachliche Beantwortung und hoffen im Interesse der Bewohner und Bewohnerinnen, dass durch die Verzögerungen für sie nicht zu viele Unannehmlichkeiten entstanden sind.
Susy Senn
FDP Adliswil


